Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchs- und Stromkosteninformation durch den Lieferanten

. (1) Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß und d sind dabei zu berücksichtigen.

(2) Auf dessen Verlangen ist dem Endverbraucher die Information kostenlos in Papierform zu übermitteln.