Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Diese Verordnung gilt für Wein ab dem Jahrgang 2005. erster Satz jedoch erst für Wein ab dem Jahrgang 2007; Qualitätswein bis einschließlich des Jahrganges 2006 darf weiterhin unter Einhaltung der bisherigen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden.