Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Mittelburgenland DAC“ zu stellen, hat dies jährlich dem regionalen Weinkomitee Burgenland schriftlich (auch e-mail oder Fax) mitzuteilen.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .