. Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Mittelburgenland DAC“ zu stellen, hat dies jährlich dem regionalen Weinkomitee Burgenland schriftlich (auch e-mail oder Fax) mitzuteilen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .
