Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Mittelburgenland DAC“ darf außerhalb des Anbaugebietes Mittelburgenland lediglich mit staatlicher Prüfnummer transportiert werden.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .