. Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Mittelburgenland DAC“ darf außerhalb des Anbaugebietes Mittelburgenland lediglich mit staatlicher Prüfnummer transportiert werden.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Mittelburgenland DAC“ darf außerhalb des Anbaugebietes Mittelburgenland lediglich mit staatlicher Prüfnummer transportiert werden.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .