Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ARTIKEL NEUN

ANFANG, DAUER UND BEENDIGUNG

Dieses MOU, bestehend aus den Artikeln 1 bis 10 und dem Annex A, tritt am zwanzigsten Tage nach dem Datum der letzten Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt solange in Kraft, bis alle im Zusammenhang mit der COSUP 03 stehenden Angelegenheiten gelöst sind.