← Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Mitwirkungsverpflichtungen

. Antragsteller und Vertragspartner haben allen Einrichtungen, die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betraut sind, auf Anfrage sämtliche das Förderverhältnis betreffende Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.