Honigverkauf durch Wanderimker
Wanderimkern ist es nur mit Zustimmung der Gastgemeinde gestattet, innerhalb ihres Bereiches Honig im Kleinverschleiß zu verkaufen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Honigverkauf durch Wanderimker
Wanderimkern ist es nur mit Zustimmung der Gastgemeinde gestattet, innerhalb ihres Bereiches Honig im Kleinverschleiß zu verkaufen.