. Die von der FMA gemäß , Abs. 1b, Abs. 1c, Abs. 1d, , , bis 11, und 13, und verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.
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Historische Fassung vom 31.10.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenBundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 31.10.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen. Die von der FMA gemäß , Abs. 1b, Abs. 1c, Abs. 1d, , , bis 11, und 13, und verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.