. Die von der FMA gemäß , Abs. 1b, Abs. 1c, , , bis 11, und verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.
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Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 29.10.2026.
Heutige Fassung öffnenBundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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