Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit darin nicht anderes bestimmt ist, der Bundeskanzler betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit darin nicht anderes bestimmt ist, der Bundeskanzler betraut.