1. Hauptstück
Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes
1. Abschnitt
Sitz und Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes
Sitz und Außenstellen
. (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien.
(2) Das Bundesverwaltungsgericht hat Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.
