Begriff der immateriellen Anlagenwerte
. Immaterielle Anlagenwerte sind gemäß § 49 Abs. 2 BHV 2013 identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begriff der immateriellen Anlagenwerte
. Immaterielle Anlagenwerte sind gemäß § 49 Abs. 2 BHV 2013 identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.