Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Hauptstück

Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten

Gegenstand der Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten

. Die Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten umfasst:

1. die Erfassung und fortlaufende Dokumentation der immateriellen Anlagenwerte und

2. den Nachweis der immateriellen Anlagenwerte in der Vermögensrechnung.