Betriebliches Vorsorgekassengeschäft
. Die Quartalsausweise für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft haben je Veranlagungsgemeinschaft gemäß § 30 BMSVG zu enthalten:
1. Angaben zu aggregierten Meldekonzepten gemäß der Anlage 1,
2. Angaben zu Einzelwertpapieren gemäß der Anlage 2 und
3. Angaben zu durchgerechneten Anteilscheinen von Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5 oder Alternativen Investmentfonds gemäß § 30 Abs. 2 Z 5a BMSVG gemäß der Anlage 3.
Beachte: Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2022 anzuwenden (vgl. ).
