Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) sind entsprechend der Gliederung in der Anlage 1 zu erstellen.

Beachte: Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden (vgl. ).