. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) sind entsprechend der Gliederung in der Anlage 1 zu erstellen.
Beachte: Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden (vgl. ).
