Sanktionen
. Unbeschadet des Vorliegens einer Verwaltungsübertretung gemäß § 30 MOG 2007 kann die Zulassung ausgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung durch die AMA Meldungen gemäß nicht oder nicht fristgerecht erstattet werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sanktionen
. Unbeschadet des Vorliegens einer Verwaltungsübertretung gemäß § 30 MOG 2007 kann die Zulassung ausgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung durch die AMA Meldungen gemäß nicht oder nicht fristgerecht erstattet werden.