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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 20/2012

Änderung

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Wahl des Bürgermeisters der Marktgemeinde Tamsweg wird für Sonntag, den 22. April 2012 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 6. Mai 2012, stattzufinden. Als Stichtag hat der 9. Februar 2012 zu gelten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.