Das Gesetz vom 25. Nov. 1960 über die Veranstaltung von Lichtspielen (Burgenländisches Lichtspielgesetz 1960), LGBl. Nr. 1/1962, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2013, wird aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 87/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Bis zum Inkrafttreten von Bestimmungen betreffend Filmvorführungen im Bgld. Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 2/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 86/2019 gelten die Bestimmungen des Burgenländischen Lichtspielgesetzes 1960, LGBl. Nr. 1/1962, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2013, weiter.
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
