Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
(1) Für die Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wird die DIN EN 301 549, Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa, Ausgabe 2020 - 02, für verbindlich erklärt. Ihre Kundmachung erfolgt gemäß § 10 Abs. 5 Burgenländisches Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, für die Dauer ihrer Geltung durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
(2) Die DIN EN 301 549, Ausgabe 2020 - 02, ist bei Austrian Standards International, 1020 Wien, Heinestraße 38, erhältlich.
