Rettungsbeitrag
Für das Kalenderjahr 2026 wird der Rettungsbeitrag je Einwohner mit 66,11 Euro festgesetzt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 37/2026
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Burgenländischen Rettungsgesetzes 2024 - Bgld. RettungsG 2024, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2025, wird verordnet:
Rettungsbeitrag
Für das Kalenderjahr 2026 wird der Rettungsbeitrag je Einwohner mit 66,11 Euro festgesetzt.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Burgenländische Rettungsbeitragsverordnung 2025, LGBl. Nr. 4/2025, außer Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.