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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 35/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2006, wird verordnet:

Folgende Themenbereiche sind Prüfungsgegenstand für das Prüfungsgebiet „Grundkenntnisse der Geschichte des Burgenlandes”:

1. Entstehung des Bundeslandes Burgenland;

2. Geschichte des Burgenlandes ab 1921;

3. Sprachliche Minderheiten im Burgenland;

4. Auslandsburgenländer;

5. Politische Geschichte im Burgenland: Landtag, Landesregierung, Landeshauptstadt, Landessymbole, Gliederung des Burgenlandes, Wahlen und Volksrechte auf Landes- und Gemeindeebene;

6. Glaubensgemeinschaften im Burgenland;

7. Herausragende Persönlichkeiten der Geschichte des Burgenlandes;

8. Historische Gebäude und Denkmäler im Burgenland.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.