Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 354/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2002 (BStG 1971), wird verordnet:
Anlage
(Anm.: Anlage ist auf Grund der Größe des Plans nicht darstellbar.)
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 354/2003 · Stammfassung
Fassungen ab: 07.08.2003
Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Anl. 1
BGBl. II Nr. 354/2003 ↗
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.
