Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 36 Murtal Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 36 Murtal Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 61/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2004, wird verordnet:
Anlage
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 61/2005 · Stammfassungkundgemacht am 04.03.2005
Fassungen ab: 05.03.2005
Erfasste Bestimmungen: Art. 1, Anl. 1
Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Judenburg, Pöls, St. Peter ob Judenburg und St. Georgen ob Judenburg
BGBl. II Nr. 61/2005 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
