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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 55/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2011, wird verordnet:

Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling, wird das aus dem Lageplan, Plannummer ASFINAG 3071697/00021/0-437/00000/S03/§14 , Einlage 2.51, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie in den Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling zur Einsicht auf.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 55/2012 · Stammfassungkundgemacht am 07.03.2012

Fassungen ab: 08.03.2012

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling

BGBl. II Nr. 55/2012

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.