Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

. Als primäre und überwiegende Aufgabe der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH hat die Errichtungserklärung die Erbringung von Hausverwaltungs- und Baubetreuungsleistungen für die Bundesimmobiliengesellschaft mbH zu marktkonformen Bedingungen vorzusehen. Daneben hat die Errichtungserklärung vorzusehen, dass die Gesellschaft derartige Leistungen in untergeordnetem Ausmaß auch für Dritte erbringen kann.