Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Benützungstitel der Länder

. Besondere Benützungstitel gemäß , StGBl. Nr. 451/1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925 an Objekten gemäß Anlage A werden durch dieses Bundesgesetz inhaltlich nicht berührt, die daraus resultierenden Verpflichtungen des Bundes gehen jedoch nach Maßgabe des auf die Bundesimmobiliengesellschaft mbH über.