Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Planstellenbewertungen

. Änderungen der bestehenden Planstellenbewertungen der von der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH übernommenen Vertragsbediensteten bedürfen der Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung in sinngemäßer Anwendung des § 101 des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1974, in der jeweils geltenden Fassung.