Korrekturen - Verordnungsermächtigung
. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist bis 31. Dezember 2003 ermächtigt, die Anlagen A und C dieses Bundesgesetzes durch Verordnung insoweit anzupassen, als es den tatsächlichen (Objektbezeichnungen) und rechtlichen () Gegebenheiten zum 1. Jänner 2001 entspricht.
