. Die Bundeshymne der Republik Österreich besteht aus drei Strophen des Gedichts „Land der Berge“ und der Melodie des sogenannten Bundesliedes, beides in der Form der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 127/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
Anlage


Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 127/2011 · Stammfassungkundgemacht am 27.12.2011
Fassungen ab: 01.01.2012
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, Anl. 1
