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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 127/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

. Die Bundeshymne der Republik Österreich besteht aus drei Strophen des Gedichts „Land der Berge“ und der Melodie des sogenannten Bundesliedes, beides in der Form der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Anlage

Abbildung aus dem RIS-Dokument
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Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 127/2011 · Stammfassungkundgemacht am 27.12.2011

Fassungen ab: 01.01.2012

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, Anl. 1

Bundeshymne der Republik Österreich

BGBl. I Nr. 127/2011