Steuerliche Bestimmungen.
. Der entrichtete Wohnbauförderungsbeitrag bildet bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Abzugspost. Diese Abzugspost ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes vom Arbeitslohn abzuziehen.
