Strafbestimmungen
. Wer gegen die Verpflichtungen aus , 3 und 4 sowie verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafte bis zu 7 000 Euro zu bestrafen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Strafbestimmungen
. Wer gegen die Verpflichtungen aus , 3 und 4 sowie verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafte bis zu 7 000 Euro zu bestrafen.