Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Strafbestimmungen

. Wer gegen die Verpflichtungen aus , 3 und 4 sowie verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafte bis zu 7 000 Euro zu bestrafen.