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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 93/2001

Anmerkung

Das Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 93/2001 kundgemacht.

. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Nominale von 70 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.

. Der Veräußerungsvorgang gemäß ist von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 93/2001 · Stammfassung

Fassungen ab: 04.08.2001

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3

BGBl. I Nr. 93/2001

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