Verweisungen
. Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes und des Informationssicherheitsgesetzes verwiesen wird, sind diese in der Stammfassung anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verweisungen
. Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes und des Informationssicherheitsgesetzes verwiesen wird, sind diese in der Stammfassung anzuwenden.