Artikel VIII
Maßnahmen zum Schutz gegen die unbefugte Führung der von Ländern und Gemeinden geschaffenen öffentlichen Wappen, Siegel, Titel und Ehrenzeichen sowie zur Verfolgung von Ehrenkränkungen sind in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel VIII
Maßnahmen zum Schutz gegen die unbefugte Führung der von Ländern und Gemeinden geschaffenen öffentlichen Wappen, Siegel, Titel und Ehrenzeichen sowie zur Verfolgung von Ehrenkränkungen sind in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.