Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. ABSCHNITT

Gegenstand der Förderung

. Der Bund gewährt zur Förderung der Errichtung von 5 000 Wohnungen, deren Baubeginn in die Jahre 1984 und 1985 fällt, sowie von 5 000 Wohnungen, deren Baubeginn in die Jahre 1986 und 1987 fällt, Zinsen- und Annuitätenzuschüsse zu Hypothekardarlehen, die zur Finanzierung der Baukosten aufgenommen werden. Bei Einsatz von Eigenmitteln des Förderungswerbers gewährt der Bund Zuschüsse zu deren Verzinsung.