Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wohnbeihilfe

. Die Länder haben aus den ihnen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 zufließenden Mitteln für die nach diesem Bundesgesetz geförderten Wohnungen Wohnbeihilfe (§ 15 Wohnbauförderungsgesetz 1968) zu gewähren.