Personenbezogene Bezeichnungen
. Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen (zB Senioren) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Personenbezogene Bezeichnungen
. Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen (zB Senioren) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.