Geschäftsordnung
. Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte kann der Bundesseniorenbeirat in einer Geschäftsordnung festlegen. Sie bedarf der Genehmigung des Bundesministers Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsordnung
. Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte kann der Bundesseniorenbeirat in einer Geschäftsordnung festlegen. Sie bedarf der Genehmigung des Bundesministers Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.