Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm
. Bei der Bewertung der möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm für die gemäß und Abs. 2 ermittelten betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen sind die in Anlage 4 festgelegten Methoden zu verwenden.
