Beitrag für Teilversicherte in der Pensionsversicherung
. Die Beiträge für Teilversicherte nach sind mit 22,8% der Beitragsgrundlage () zu bemessen. Diese Beiträge sind zu tragen
1. für Teilversicherte nach sowie Z 2 und 3 vom Bund;
1a. für Teilversicherte nach aus Mitteln des Bundesministeriums für Landesverteidigung;
2. für Teilversicherte nach und 5 zu 75% aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds und zu 25% aus Mitteln des Bundes.
