Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 01.02.2013 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Versicherungszeiten

. Unter Versicherungszeiten sind die in den und 108 angeführten Beitragszeiten und die in den , 107a, 107b und 108 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.