Versicherungszeiten
. Unter Versicherungszeiten sind die in den und 108 angeführten Beitragszeiten und die in den , 107a, 107b und 108 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 01.02.2013 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenVersicherungszeiten
. Unter Versicherungszeiten sind die in den und 108 angeführten Beitragszeiten und die in den , 107a, 107b und 108 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.