Beitragsgrundlage in besonderen Fällen
. Beitragsgrundlage für die nach , 2 und 4 Pflichtversicherten ist der Betrag von 1 350 €, Beitragsgrundlage für die nach Pflichtversicherten ist das Übergangsgeld. Beitragsgrundlage für die nach pflichtversicherten Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr sind 133% des Monatsgeldes, der Dienstgradzulage, der Monatsprämie, der Einsatzvergütung, der Belastungs- und Ausbildnervergütung sowie der Anerkennungsprämie.
