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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Teil

Fahrleistungsabhängige Maut

Mautpflicht

. Die Benützung von Mautstrecken mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegt der fahrleistungsabhängigen Maut.