Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Technische Umsetzung

. Die Bereitstellung von Basisinformationen, Fachinformationen und Änderungsinformationen gemäß den bis 5 hat durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister unter Verwendung der vom Bürgerserviceportal bereitgestellten Anwendung zur Informationsaufbereitung und -übermittlung zu erfolgen.