Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
§ 6.03. Fahrzeugen, die das blaue Blinklicht nach § 3.12 zeigen, müssen andere Fahrzeuge ausweichen. Sie müssen erforderlichenfalls anhalten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
§ 6.03. Fahrzeugen, die das blaue Blinklicht nach § 3.12 zeigen, müssen andere Fahrzeuge ausweichen. Sie müssen erforderlichenfalls anhalten.