Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
§ 10.08. Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
§ 10.08. Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.