Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Zur Abgeltung der den Trägern der Krankenversicherung durch die Einhebung des Schlechtwetterentschädigungsbeitrages erwachsenden Kosten wird ein jährlicher Pauschalbetrag von 3,58 Millionen Schilling festgesetzt.