Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung im Kalendermonat eingehobenen Schlechtwetterentschädigungsbeiträge sind an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) bis zum 20. des Folgemonats durch Überweisung auf das Postscheckkonto Nr. 90.010.842, „Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Wien“ abzuführen.