3. Abschnitt
Bildschirmarbeit
Ermittlung und Beurteilung
. Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 68 Abs. 1 ASchG ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des vorliegt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Bildschirmarbeit
Ermittlung und Beurteilung
. Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 68 Abs. 1 ASchG ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des vorliegt.