Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes

§ 30. Das Unterhaltsvorschußgesetz 1985, BGBl. Nr. 451, wird wie folgt geändert:

(Anm.: es folgt die Novellierungsanordnung)